Allgemeine Geschäftsbedingungen

Markegy  |   Karin Boyd-Görzer

Business Campus Ehrenhausen
Suppanstraße 69
9020 Klagenfurt
+43 676 5066231
office@markegy.at

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Markegy schriftlich bestätigt werden.

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Markegy ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Markegy bedarf es nicht.

1.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote von Markegy sind freibleibend und unverbindlich

2. Social Media Kanäle

Markegy weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -Auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Markegy nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -Auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Markegy arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Markegy beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Markegy aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde Markegy vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Markegy dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Markegy treten der potentielle Kunde und Markegy ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Markegy bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Markegy ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Markegy im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Markegy Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Markegy dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Markegy dabei verdienstlich wurde.

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Markegy, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Markegy. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Markegy.

4.2 Alle Leistungen von Markegy (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird Markegy zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Markegy wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Markegy haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Markegy wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Markegy bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Markegy hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Markegy ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Markegy wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Markegy schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Markegy berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich Markegy in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Markegy ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Markegy weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Markegy eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Markegy fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Markegy für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Markegy ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Form einer Anzahlung zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 2.000 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Markegy berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Markegy für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3 Alle Leistungen von Markegy, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der von Markegy erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge von Markegy sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Markegy schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Markegy den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Markegy – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er Markegy die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Markegy begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Markegy bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von The Webdepartment, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Markegy zurückzustellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Eine Anzahlung ist bei jedem Projekt erforderlich, bevor mit den Webdesign begonnen wird.

9.2 Sobald eine Anzahlung geleistet und die Arbeiten abgeschlossen wurden, ist der Kunde verpflichtet, den Restbetrag an Markegy sofort vollständig zu bezahlen, bevor die Webseite auf dem Live Server zur allgemeinen Zugänglichkeit freigeschalten wird. Wir werden Kunden per E-Mail und Telefon kontaktieren, um sie an die Zahlungen zu erinnern

9.3 Eine Webseite wird nur auf den Live Server hochgeladen und freigeschaltet, nachdem die Restzahlung laut Zahlungsvereinbarung von Markegy erhalten wurde. Sollte eine Sondervereinbarung mit dem Kunden getroffen werden und die Webseite wird vor der Zahlung des Restbetrages auf den Live Server hochgeladen, dann ist die Restzahlung unverzüglich zu der von Markegy spezifizierten Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, kann Markegy die Webseite vom Live Server entfernen bzw. den Zugriff auf die Webseite verweigern.

9.4 Nach konsequenter Nichtzahlung einer Rechnung wird sich der Anwalt von Markegy mit dem betreffenden Kunden in Verbindung setzen, um die Angelegenheit weiter zu verfolgen und, falls erforderlich, die Zahlung im Rahmen von einem Gerichtsverfahren zu beantragen.

9.5 Jegliche zusätzlichen Kosten, die Markegy durch die Verfolgung verspäteter Zahlungen entstehen, einschließlich Admin, E-Mails, Telefonanrufe,Faxe, Briefe oder Gebühren Dritter, sind vom Kunden zu tragen.

9.10 Sobald eine Website entworfen und fertiggestellt wurde, ist die Endzahlung gemäß unseren Zahlungsbedingungen fällig. Es gibt keine Ausnahmen davon, z.B. wenn der Kunde entscheidet, dass er die Website nicht länger möchte: Da er die Arbeit in Auftrag gegeben und eine Anzahlung bezahlt hat, ist er immer noch verpflichtet, für die geleistete Arbeit zu bezahlen. Bei Nichtzahlung werden gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet.

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Markegy produzierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Markegy.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Markegy die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Markegy sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Weiters ist Markegy nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Markegy für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Markegy aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen von Markegy, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von Markegy jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Gesamtbetrages das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Markegy, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Markegy und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen von Markegy, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Markegy erforderlich. Dafür steht Markegy und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen von Markegy bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet von Markegy für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

10.7 Manchmal muss Markegy Software von Drittanbietern kaufen, um die Website oder Komponenten der Website zu erstellen. In einigen Fällen besitzt Markegy die Lizenz zur Nutzung dieser Software. Wenn der Kunde die Wartung oder Weiterentwicklung der Website selbst übernehmen möchte, wird Markegy die Lizenz auf Anfrage freigeben / übertragen. In einigen Fällen muss der Kunde möglicherweise eine Verlängerungsgebühr an den Softwareentwickler zahlen.

11. Kennzeichnung

11.1 Markegy ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Markegy und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Markegy ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Markegy, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Markegy zu. Markegy wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Markegy ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Markegy mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Markegy ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Markegy haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Markegy und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche Haftung von Markegy für Ansprüche, die auf Grund der von Markegy erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Markegy ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Markegy nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Markegy diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Während alle Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Website und alle Skripte oder Programme fehlerfrei sind, kann Markegy keine Verantwortung für Verluste übernehmen, die durch eine Fehlfunktion der Website oder eines Teils davon verursacht werden. Während Markegy im Rahmen seines Software Maintenance Paket mit größter Sorgfalt die Software der Webseiten aktualisiert und am neuesten Stand behält, übernimmt Markegy keine Haftung für einen etwaigen Schaden, beispielsweise durch einen Hackerangriff. In einem solchen Fall ist die Wiederherstellung der Seite (Einspielen eines Backups) in der Serviceleistung inkludiert, ist jedoch auf maximal 8 Stunden Arbeitszeit beschränkt.

13.4 Markegy kann keine Verantwortung für die endgültige Überprüfung von Text oder Website-Inhalten übernehmen. Die endgültige Verantwortung für die Überprüfung der Funktionalität und des Inhalts der Website obliegt dem Kunden. Dies gilt auch ausdrücklich für den Inhalt der Datenschutzrichtlinien. Der Kunde ist für den Inhalt der Datenschutzrichtlinien und des Impressums selbst verantwortlich. Markegy stellt dem Kunden die benötigten technischen Information bezüglich eingebauter Cookies zum Zeitpunkt der Webseiten Freischaltung zur Verfügung. Falls Markegy eine Vorlage zur Erstellung der Datenschutzrichtlinien (wie z.B. von der WKO oder ähnlich) emfpiehlt, obliegt es dem Kunden, diese von seinem Rechts-Team überprüfen zu lassen. Der Kunde hat mittels Content Management System jederzeit die Möglichkeit, die Inhalte der Webseite als auch Funktionen, die wiederum neue Cookies mit sich bringen, zu ändern. Daher übernimmt  Markegy zu keinem Zeitpunkt die Haftung für den Inhalt der Datenschutzrichtlien und des Impressums.

13.5 Die Website, Grafiken und jegliche kundenspezifische Programmierung bleiben bis zur endgültigen Zahlung Eigentum von Markegy.

13.6 Alle Skripte, CGI-Anwendungen, PHP-Skripte oder Software (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart) von Markegy bleiben das Copyright von Markegy und dürfen nur mit Genehmigung von Markegy vervielfältigt oder weiterverkauft werden. Open Source Code wird unter der GNU Lizenz bereitgestellt.

13.7 Markegy kann keine Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen übernehmen, die durch vom Kunden eingereichte Materialien verursacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, jegliches Material urheberrechtlich geschützter Natur abzulehnen, es sei denn, es wird ein ausreichender Nachweis für die Erlaubnis zur Verwendung dieses Materials erbracht.

13.8 Sobald eine Bestellung getätigt wurde, stimmt der Kunde zu, Markegy alle erforderlichen Informationen innerhalb des festgelegten Zeitrahmens des Projekts zur Verfügung zu stellen. In Falle, in dem der Kunde keine Inhalte innerhalb des Zeitrahmens bereitgestellt hat, wodurch Markegy den Auftrag nicht ausführen kann, ist der volle Preis für das gesamte Projekt fällig. Markegy haftet nicht für entstandene Kosten, Entschädigung oder entgangenen Gewinn aufgrund der Nichteinhaltung vereinbarter Termine.

13.9 Markegy haftet nicht für Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer der Website und seinen Kunden und kann nicht für ein Fehlverhalten eines Seitenbetreibers verantwortlich gemacht werden.

13.10 Markegy haftet nicht für entstandene Kosten, Entschädigung oder entgangenen Gewinn aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Website, ihrer Server, Software oder jeglichem Material, das von ihren Agenten bereitgestellt wird.

13.12 Datenbank-, Applikations- und E-Commerce-Entwicklung: Markegy kann keine Verantwortung für Verluste übernehmen, die durch die Verwendung von für den Kunden erstellter Software entstehen. Obwohl alle Sorgfalt walten gelassen wurde, um sicherzustellen, dass die Produkte problemlos und genau funktionieren, liegt die letztendliche Verantwortung beim Kunden  sicherzustellen, dass alle Software vor der Verwendung korrekt funktioniert.

13.13 Alle Skripte, CGI-Anwendungen oder Software (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart) von Markegy verbleiben im Urheberrecht von Markegy und dürfen nur mit Genehmigung von Markegy vervielfältigt oder weiterverkauft werden.

13.14 Wenn Anwendungen oder Websites auf Servern entwickelt werden, die nicht von Markegy empfohlen werden, wird vom Kunden erwartet, dass er Informationen, zusätzliche Software, Unterstützung oder Zusammenarbeit bezüglich des Servers zur Verfügung stellt, um die korrekte Entwicklung der Anwendung zu ermöglichen. Wenn große Anwendungen entwickelt werden sollen, liegt es in der Verantwortung des Kunden, eine geeignete Testumgebung bereitzustellen, die mit der endgültigen Produktionsumgebung identisch ist.

13.15 Es wird erwartet, dass der Kunde jede Anwendung oder Programmierung in Bezug auf eine von Markegy entwickelte Website vollständig testen wird, bevor sie allgemein zur Verwendung zur Verfügung gestellt wird. Wo “Bugs”, Fehler oder andere Probleme nach dem Live-Auftritt der Website gefunden werden, wird sich Markegy bemühen (aber nicht verpflichtet sein), diese Probleme zu beheben, um die in der Kurzbeschreibung beschriebenen Funktions-Standards zu erfüllen.

13.16 Kompatibilität: Markegy bemüht sich sicherzustellen, dass jede entwickelte / entworfene Website oder Anwendung auf dem Server, auf dem sie installiert wird, korrekt funktioniert. und dass sie in allen populären Web-Browsern wie Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome und Safari korrekt angezeigt wird. Markegy kann jedoch keine Garantie für die korrekte Anzeige in allen Browser-Software Versionen übernehmen.

13.17 Suchmaschinen-Optimierung: Markegy übernimmt keine Verantwortung für das Suchmaschinen-Ranking für eine seiner Kunden-Websites. Markegy hat keine direkte Kontrolle über diese Rankings.

13.18 Anstößige Inhalte: Markegy behält sich das Recht vor, jegliche Art von Material, das als anstößig, illegal oder in irgendeiner Weise umstritten angesehen werden kann, abzulehnen und im Bedarfsfall den Vertrag zu beenden.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Markegy. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

15. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen The Webdepartment und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Markegy. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Markegy die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Markegy und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Markegy sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Markegy berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Klagenfurt, 5. Februar 2021